01.10.2009
Sonderregelung zur Ist-Besteuerung verlängert und ausgedehnt
Auch westdeutsche Unternehmen bis 500.000 Euro Umsatz kommen jetzt in den Genuss der Ist-Besteuerung. Sie müssen die Umsatzsteuer auf ihre Lieferungen und Leistungen erst dann ans Finanzamt abführen, wenn ihr Kunde die Rechnung bezahlt hat. weiterlesen »
01.10.2009
Vorsteuerabzug: Firmensitz muss stimmen – zumindest bei Leistungserbringung
Bekannt: Fehlende Rechnungspflichtangaben gefährden den Vorsteuerabzug. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Köln (FG, Az.: 4 K 1367/05) zeigt, dass es selbst beim Firmensitz Ärger mit der Finanzverwaltung geben kann. Denn: Nach § 14 UStG gehört zu den Mindestangaben einer Rechnung auch die Anschrift des Leistenden. weiterlesen »







