Fakten & Tipps
1. Rückerstattungsantrag der Auslands-
USt nur noch elektronisch möglich
Um eine Erstattung von Mehrwertsteuern zu erhalten, muss der nicht im Erstattungsstaat ansässige Steuerpflichtige einen elektronischen Erstattungsantrag an den Erstattungsstaat richten und diesen über ein vom Ansässigkeitsstaat hierfür eingerichtetes spezielles elektronisches Portal einreichen.
Tipp: Informieren Sie sich genau mit welchen Abläufen und Zeitvorgaben Sie sich auseinandersetzen müssen.





